Infothek
Unsere Infothek enthält täglich wechselnde steuerliche und rechtliche Neuigkeiten. Über ein Eingabefeld können Sie zielgerichtet und Ihren Bedürfnissen entsprechend nach Informationen zu konkreten Themengebiete suchen.
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Demenz führt nicht in jedem Fall zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments
Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden.
mehrSexuelle Belästigung auf Betriebsfeier - Außerordentliche Kündigung rechtmäßig
Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.
mehrBemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist.
mehrZahlungen an Insolvenzverwalter dienen der Gläubigerbefriedigung und betreffen die private Lebensführung des Insolvenzschuldners - Keine Betriebsausgaben
Zahlungen wegen der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit stellen keine Betriebsausgaben dar. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich und geordnet zu befriedigen, betrifft den Vermögensbereich des Insolvenzschuldners und ist nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen.
mehrNach Einsatz bei Amokfahrt keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann bei psychischer Vorbelastung
Bei einem Berufsfeuerwehrmann kann die Anerkennung eines Einsatzes bei einer Amokfahrt als Dienstunfall verwehrt sein, wenn der Zusammenhang zum Dienst deshalb nicht anzunehmen ist, weil ein anlagebedingtes Leiden durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.