Infothek
Unsere Infothek enthält täglich wechselnde steuerliche und rechtliche Neuigkeiten. Über ein Eingabefeld können Sie zielgerichtet und Ihren Bedürfnissen entsprechend nach Informationen zu konkreten Themengebiete suchen.
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Umsatzsteuer auf Zusatzvergütungen eines Drehbuchautors für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber (z. B. an einen selbstständigen Drehbuchautor) stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar.
mehrZur Rechtmäßigkeit der Pfändung der GEMA-Ansprüche eines verstorbenen Musikers wegen dessen Steuerschulden
Das Sächsische Finanzgericht entschied, dass Bekanntgaben der auf GEMA-Ansprüche zurückzuführenden Einkommensteuerbescheide der Miterben nicht an Nachlassverwalter, sondern an die Miterben geboten sind. Die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung ist erst im Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.
mehrAbbiegender Traktor kollidiert mit überholendem Pkw: Wer haftet?
Die Verpflichtung der Beteiligten zum Ersatz von Unfallschäden hängt insbesondere davon ab, inwieweit diese von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden sind. Im konkreten Fall stand fest, dass der abbiegende Traktorfahrer gegen die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verstoßen hatte und der Pkw-Fahrer das Überholverbot missachtet und zudem bei unklarer Verkehrslage überholt hatte.
mehrErhebliche Änderungen auf Schiffsreise können zu Reisepreisminderung führen - Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden nur bei Verschulden
Das Landgericht Frankfurt hatte zu entscheiden, ob bei Änderungen auf einer Schiffsreise in Schottland ein Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden besteht.
mehrGrundstücksbewertung: Vergleichspreisverfahren oder Vergleichsfaktorverfahren - Finanzamt kann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden
Das Vergleichspreisverfahren gemäß § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren gemäß § 183 Abs. 2 BewG sind gleichrangig nebeneinanderstehende Verfahren, zu deren Anwendung das Finanzamt sich nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann. Ein Vorrang des Vergleichspreisverfahrens besteht nicht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.